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Steuerberatung für Heilberufe

Mit der Niederlassung wird der zuvor angestellte Arzt  bzw. Zahnarzt Unternehmer. Die meisten Ärzte haben jedoch während ihrer Ausbildung keine ausreichenden betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen vermittelt bekommen. Die Kompetenz im Medizinberuf und die Kompetenz in finanziellen Dingen geht daher nicht immer Hand in Hand.

Eine qualifizierte steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist aber gerade in der Praxisgründungsphase erforderlich. Es gilt Fehler zu vermeiden die sich langfristig auswirken. So müssen z. B. Mindestumsatzkalkulationen zur Kostendeckung (Praxis und Privat) vorliegen und mit dem Mandant abgestimmt werden. Nur wer sein Abrechnungsprofil und seine Kosten kennt weiß, wann er sich wirklich in der Gewinnzone befindet.

Die ständigen Reformen der Gesundheitspolitik erfordern auch von bereits etablierten erfolgreichen Ärzten und Zahnärzten Flexibilität und Handeln, um sich an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Ob Datenschutz, Hygienevorschriften, eGesundheitskarte, eHealth-Gesetz, Qualitätsmanagement, Pflichtfortbildungen… Alles kostet Behandlungszeit und Geld. Sowohl die Abrechnungsgrundlagen im Kassenbereich, als auch die der GOÄ/GOZ verändern sich ja nicht gerade dynamisch,nur die Kosten für Investitionen und Personal steigen ständig. Insoweit müssen Strategien besprochen werden, damit der Gewinn bei gleicher Arbeitsleistung nicht rückläufig wird.

Bereits geringe Umsatzrückgänge in Ihrer Praxis können sich dramatisch auf Ihre freie Liquidität auswirken. Wir analysieren Ihre Praxiszahlen deshalb zeitnah (internes und externes Praxiscontrolling) und bereiten die Ergebnisse verständlich für Sie auf.

Wir sind als Steuerberater und Fachberater im Gesundheitswesen seit vielen Jahren mit Ärzten und Zahnärzten steuerlich, betriebswirtschaftlich und auch freundschaftlich verbunden.

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